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Vorsatz

Wer die Folgen eines Tun oder Unterlassens kennt und willentlich herbeiführt (echter Vorsatz) oder zumindest billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz), handelt vorsätzlich


Eine Form des Verschuldens. Wer die Folgen eines Tun oder Unterlassens kennt und willentlich herbeiführt (echter Vorsatz) oder zumindest billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz), handelt vorsätzlich. Versicherungsrechtlich wird zwischen echtem und bedingtem Vorsatz nicht unterschieden. Eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls führt in nahezu allen Versicherungssparten zur Leistungsfreiheit des VR. (Ausnahme: Selbstmordklausel in der Lebensversicherung)

Titel: Vorsatz Vorsatz
Begriff(e): Vorsatz Vorsatz
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