Widerruf
(allg.) Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf die Rücknahme einer zuvor gegebenen Willenserklärung gerichtet ist
A. (allg.) Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf die Rücknahme einer zuvor gegebenen Willenserklärung gerichtet ist.
B. (
Versicherungsrecht) Für den
Antragsteller besteht ein
Antragswiderrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, wenn er hierüber vom
Versicherer informiert wurde und er dies unterzeichnet hat. Ohne diese Information erlischt das Widerrufsrecht automatisch 1 Monat nach Zahlung der
Erstprämie. Kein Widerrufsrecht besteht bei 1. Vorläufiger
Deckungszusage, 2. in der
Lebensversicherung (hier besteht ein
Rücktrittsrecht), 3. beim Policenverfahren, 4. bei Anträgen auf
Versicherung einer gewerblichen o. selbständige Tätigkeit, 5. für kurzfristige Verträge (bis 1 Jahr).
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