Zeitwert
der Neuwert einer Sache, vermindert um einen Abzug "neu für alt" für Alter oder Abnutzung
Begriff der
Sachversicherung: der
Neuwert einer Sache, vermindert um einen Abzug "neu für alt" für Alter oder Abnutzung (z.B. in der
Fahrzeugversicherung). Sachen, die für den ursprünglichen Zweck nicht mehr verwendbar sind, sind i.d.R. zum "gemeinen Wert" versichert.
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